Gruppenreisen vom Spezialisten authentisch kreativ erlebenswert

Unser Reisetipp

Sardinien 1-1-2
Sardinien: 8 Tage

Sardinien 1-1-2

Bei dieser Reise können Ihre Kunden täglich frei wählen: Erleben Sie die Schönheit der Insel bequem per Bus oder erkunden Sie die Vielfalt Sardiniens „auf Schusters Rappen“ – Sie haben die Wahl!

Unsere Geschäftsbedingungen für Wiederverkäufer ( B2B )

1. Schön Touristik (nachstehend ST genannt) verpflichtet sich, die gebuchte Reise auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens und gegenseitiger Unterstützung sowie unter Wahrung der beiderseitigen Interessen durchzuführen.

2.

2.1. ST übernimmt für sämtliche vertragliche Verpflichtungen die gesetzliche Gewähr. Ausgenommen davon sind jedoch Leistungsverzögerung und Unmöglichkeit in Fällen höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Sturm, Streik u.ä.). ST behält sich vor, Mehrkosten, die während der Reise durch eine auf höhere Gewalt (Überschwemmung, Sturm, Streik etc.) zurückzuführende Änderung der Reiseleistung verursacht werden, in Rechnung zu stellen.

2.2. ST steht bis zur Höhe des von ST in Rechnung gestellten Reisepreises für die Erfüllung der ihr obliegenden Verpflichtungen ein. Eine Haftung von ST kommt nur in Betracht, wenn ST grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz anzulasten ist.

3. Soweit im Angebot oder im Vertrag auf Qualitätskategorien Bezug genommen wird, sind darunter die am Ort der Leistungserbringung üblichen Standards zu verstehen.

4. Die vertragsunterzeichnende Person ist alleiniger und ausschließlicher Vertragspartner von ST und verpflichtet sich, ST von Ansprüchen Dritter freizustellen, welche wegen des Verhaltens einzelner Mitglieder der Reisegruppe gegen ST geltend gemacht werden.

5. ST vergütet die von den jeweiligen Leistungsträgern erbrachten Leistungen nach einem besonderen Belegsystem unter Verwendung von Vouchern (Belege für Leistungserbringung). Die nach erbrachter Leistung vorgelegten Voucher sind vom Vertragspartner zu unterzeichnen.

Zusätzlich oder abweichend vom Reisevertrag erbrachte  Leistungen sind vom Vertragspartner im letzten Abschnitt des Vouchers einzutragen und durch die Unterschriften des Leistungsträgers und des Kunden zu bestätigen.

6. Einzelne Reiseteilnehmer, die später als 14 Tage vor Reisebeginn zusätzlich angemeldet werden, haben keine Ansprüche gegenüber ST auf die gewünschten Leistungen, sofern es ST nicht gelingt, Unterkunftsmöglichkeiten u.ä. zu beschaffen.

Die gleiche Regelung gilt auch gegenüber unangemeldeten Reiseteilnehmern.

Eine Haftung von ST ist jedoch dann gegeben, wenn ST vor Reisebeginn eine schriftliche Zusage erteilt hat.

In jedem Falle ist jedoch eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Der Reisepreis erhöht sich in diesen Fällen anteilig nach Köpfen, mindestens jedoch um die tatsächlich entstandenen Mehrkosten.

7.

7.1. Nach Auftragserteilung ist bei Erhalt der Anzahlungsrechnung eine  Anzahlung in Höhe von 10 v.H. des Gesamtpreises zu leisten. Der übrige Reisepreis ist spätestens bis 2 Wochen vor Reiseantritt vollständig und ohne Skontoabzüge auf eines der Konten von ST zu überweisen. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn ST über die Zahlung frei verfügen kann. Bei Zahlungsverzug um mehr als 7 Tage ist ST zum Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt.

7.2. Bei Wechselkursschwankungen im Ausland bezüglich der reisevertraglichen Leistungen in der Zeit zwischen Abschluss des Reisevertrages und Antritt der Reise um mehr als 5 v.H.  gegenüber dem bei Vertragsabschluss gültigen Kurs tragen beide Vertragsparteien Kursverluste jeweils hälftig.

8.

8.1. Bei Stornierungen bzw. Teilstornierungen gelten die gesetzlichen folgenden Regelungen:

bis 35 Tage vor Reiseantritt .................................................10% (mind. 50 €)

34 – 22 Tage vor Reiseantritt .................................................................. 20%

21 – 15 Tage vor Reiseantritt .................................................................. 30%

14 – 07 Tage vor Reiseantritt .................................................................. 40%

ab 06 Tage vor Reiseantritt ..................................................................... 80%

bei nicht gemeldetem Rücktritt ................................ 100% des Reisepreises.

8.2. Entstehen ST durch Stornierung nachweislich höhere Kosten, so sind diese vom Vertragspartner zu tragen.

8.3. Die Rückgabe des bestellten Reisearrangements - auch vor dem vereinbarten Stornotermin – ist nicht mehr möglich, wenn der Vertragspartner es fahrlässig oder vorsätzlich versäumt hat, die Reise ordnungsgemäß zu vermarkten oder er die Leistungen anderweitig bestellt hat/bestellen möchte. Storniert der Vertragspartner dennoch, so ist er ST gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

8.4. Jeder Reiseteilnehmer ist selbst für die Vollständigkeit seiner erforderlichen persönlichen Reisedokumente verantwortlich.

9. Im Hinblick auf das berechtigte Geschäftsinteresse der von ST ist dem Vertragspartner für die Dauer von drei Jahren untersagt, mit den für diesen Reisevertrag von ST eingesetzten Leistungsgebern (Hotels, Reiseleitung etc.) Gruppenreisen zu organisieren bzw. Verträge zu schließen. Es sei denn, sie weisen nach, dass sie schon vor Durchführung dieses Vertrages zu den entsprechenden Leistungsgebern eigene Geschäftsbeziehungen unterhalten haben.

Auch dürfen insoweit Informationen weder weitergegeben werden noch Dritten zugänglich gemacht werden.

ST behält sich vor, im Fall der Zuwiderhandlung eine Pönale in Höhe des dem jeweiligen Reisevertrag zugrunde liegenden Bruttoreisepreises zu verlangen.

10. Besondere Zusicherungen, Nebenabsprachen oder vereinbarte Sonderwünsche sind nur rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

11. Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz von Schön Touristik.

Schön Touristik
Oberstr. 1
64297 Darmstadt

 info[at]schoen-touristik.de
http://www.schoen-touristik.de

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